Schlüsseldienst München

Sie fragen sich gerade, ob Ihre Hausratversicherung die Kosten für eine zerstörungsfreie Türöffnung durch einen professionellen Schlüsseldienst bezahlt? Die Antwort hängt ganz von Ihrem gewählten Tarif ab! Sollten Sie nur einen Basistarif gewählt haben, wird Ihre Hausratversicherung standardmäßig „nur“ Schäden abdecken, die durch Brand, Einbruch, Unwetter oder Wasser entstanden sind. Die Kosten für eine professionelle Türöffnung hingegen nicht.

Da viele Menschen allerdings auch die Kosten einer Türöffnung durch einen Schlüsseldienst abgedeckt wissen möchten, hat die Versicherungsbranche den so genannten Haus- und Wohnungsschutzbrief ins Leben gerufen.

Screenshot von schluesseldienst-123.de

Hausratsversicherung mit Haus- und Wohnungsschutzbrief deckt Schlüsseldienst-Kosten für Türöffnung grundsätzlich ab!

Ist der Haus- und Wohnungsschutzbrief Teil Ihrer Hausratversicherung, übernimmt sie auch die Kosten für die Türöffnung. In Premium-Tarifen ist der Haus- und Wohnungsschutzbrief grundsätzlich mit enthalten.

Bitte lesen Sie das Kleingedruckte im Vertrag mit Ihrer Hausratversicherung!

Einige Versicherungsgesellschaften zahlen nur dann die Schlüsseldienst-Kosten für die Türöffnung, wenn Sie vor der Türöffnung Ihre Versicherung anrufen, damit diese den Schlüsseldienst organisieren kann. Der Grund ist nachvollziehbar: Es gibt nach wie vor einige unseriöse Schlüsseldienste, die für Ihren „Service“ Wucherpreise verlangen. Versicherungen sind nicht gewillt, überteuerte Preise für eine Türöffnung zu übernehmen. Aus dem Grund möchten einige Gesellschaften den Schlüsseldienst eben selbst organisieren.

Bestehen Sie auf eine ordnungsgemäße Rechnung, auf der alle Schlüsseldienst-Leistungen im Detail beschrieben sind!

Noch ein wichtiger Hinweis zu guter Letzt: Es ist wichtig, dass Sie Ihrer Hausratversicherung eine ordnungsgemäße Rechnung vorlegen können, damit sie die Kosten für die Türöffnung durch den Schlüsseldienst übernehmen wird. Auf dieser Rechnung sollten alle Leistungen möglichst genau beschrieben stehen. Bestehen Sie also auf Ausstellung einer ordnungsgemäßen Rechnung!